FAQ: Häufig gestellte Fragen
Wurde ein Projekt unterstützt, kann es frühestens im Folgejahr der Erstzusage und nur ein weiteres Mal Gelder erhalten.
Bewerber*innen können jeweils zu den Stichtagen 31. März und 30. September ihre Projektideen über das Online-Formular einreichen.
Als Maßstab wird die Gebietseinteilung des Regionalverbands Ruhr herangezogen. Zu dem Regionalverband Ruhr gehören die folgenden kreisfreien Städte und Kreise:
- Bochum
- Bottrop
- Dortmund
- Duisburg
- Ennepe-Ruhr-Kreis (mit den Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter (Ruhr) und Witten)
- Essen
- Gelsenkirchen
- Hagen
- Hamm
- Herne
- Mülheim an der Ruhr
- Oberhausen
- Kreis Recklinghausen (mit den Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop)
- Kreis Unna (mit den Gemeinden/Städten Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna und Werne)
- Kreis Wesel (mit den Gemeinden/Städten Alpen, Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde (Niederrhein), Wesel und Xanten)
Sie können sich mit mehreren Projekten parallel bewerben. Doch laut Verfahrensregeln kann jede*r Bewerber*in nur einmal pro Jahr ausgezeichnet werden, um Vielfalt zu fördern.
Die Auszeichnung und Unterstützung durch den Förderpott.Ruhr ist an wenige bürokratische Pflichten und Hürden gebunden. Damit aber eine gewisse Sicherheit der erfolgreichen Umsetzung unterstützter Projekte besteht, sollen immer mindestens drei Engagierte als Ansprechpartner*innen gegenüber dem Stiftungsnetzwerk Ruhr auftreten.
Nein, für eine erfolgreiche Bewerbung müssen Sie keinerlei Eigenmittel einbringen.