Verfahren und Regeln

Auf dieser Seite finden Sie die Regeln des „Förderpott.Ruhr“. Bitte lesen Sie diese sorgsam vor Ihrer Bewerbung und prüfen Sie die hier genannten Kriterien, ob diese mit Ihren Projektideen übereinstimmen. Beachten Sie auch unser FAQ!

1. Hintergrund

Das Stiftungsnetzwerk Ruhr hat am 13.11.2019 gemeinschaftlich beschlossen, einen Förderfonds für engagierte Menschen und Initiativen in den Quartieren des Ruhrgebiets innerhalb von drei Jahren (2020-2022) aufzubauen. Ausgezeichnet und finanziell unterstützt werden Ideen und Projekte, die Bewohner*innen für den eigenen Stadtteil initiieren oder bereits erfolgreich umsetzen. Die Mitglieder des Stiftungsnetzwerks Ruhr wollen damit die Zivilgesellschaft stärken und niederschwellig Lösungsansätze vor Ort fördern.
Durch den „Förderpott.Ruhr“ erhalten engagierte Menschen, gemeinnützige Organisationen, Initiativen, Vereine und Projekte eine individuelle Unterstützungsmöglichkeit zur Umsetzung ihrer Ideen für das Gemeinwesen.
Alle Stiftungen mit Förderschwerpunkt Ruhrgebiet sind eingeladen, den „Förderpott.Ruhr“ zu stärken. Auch Unternehmen können den Förderpott.Ruhr finanziell unterstützen. Der Mindestbetrag zur Beteiligung beträgt 1.000 Euro pro Stiftung/Unternehmen.

2. Ziele

Der Fonds unterstützt zivilgesellschaftliches Handeln, das mit

  1. neuen Ideen
  2. bestehenden Projekten

gesellschaftliche Veränderungen bewirkt.

Die vier förderfähigen Bereiche unter dem Oberthema „Zusammenleben im Quartier“

 

1.Bereich 2.Bereich 3.Bereich 4.Bereich
  • Bewegung
  • Ernährung
  • Gesundheit
  • Bildung
  • Kultur
  • Integration
  • Soziales
  • Mobilität
  • Natur und Umwelt
  • Digitalisierung
  • Technik

3. Förderkriterien

Um Förderung können sich bewerben

  • Gruppen ab drei Personen (ohne rechtlichen Organisationsgrad)
  • Nachbarschaftsinitiativen (ohne rechtlichen Organisationsgrad)
  • Steuerbegünstigte operativ tätige Körperschaften, wie z.B. Vereine, Verbände, Stiftungen, Gesellschaften, Kirchengemeinden

Mitglieder des Stiftungsnetzwerks Ruhr können keine Mittel aus dem Förderpott.Ruhr erhalten.
Die Mittel aus dem „Förderpott.Ruhr“ sollen nicht der dauerhaften Förderung von Infrastruktur dienen, sondern direkt den engagierten Menschen zur Verfügung stehen, die für das Gemeinwesen tätig sind. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Ideen und Projekte durch die Auszeichnung umzusetzen.

Gefördert werden:

·      Personalkosten

·      Sachkosten

·      Raummieten

·      Investitionskosten

·      Fort- und Weiterbildungskosten

·      Honorarkosten

·      Reisekosten

Es soll Vielfalt gefördert werden. Deshalb kann jede/r Bewerber*in nur einmal pro Jahr eine Zusage erhalten. Wurde ein Projekt unterstützt, kann es frühestens im Folgejahr der Erstzusage und nur ein weiteres Mal Gelder erhalten. Projekte dürfen bereits umgesetzt werden, wenn der Förderpott.Ruhr unterstützt. Aber die geförderten Kosten dürfen erst nach Erhalt der Mittel anfallen.

Die Projektgelder aus dem Förderpott.Ruhr müssen innerhalb eines Jahres nach Erhalt für den zugesagten Zweck verbraucht werden. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Über die einzelnen Bewerbungen wird nach dem jeweiligen Stichtag (31. März/30. September) sowie im Rahmen der Verfügbarkeit der Mittel entschieden.

Der Mindestförderbetrag beträgt 500 Euro, der Höchstsatz 5.000 Euro pro Bewerbung.

4. Verfahren

Bewerber*innen nutzen das Online-Formular auf der Webseite des Stiftungsnetzwerks Ruhr und können jeweils zu den Stichtagen 31. März und 30. September bis 12 Uhr ihre Projektideen einreichen. Pro Bewerbung müssen mind. drei Personen als Kontakt- und Ansprechpartner benannt werden.

In den Bewerbungen müssen der Zweck, der Bedarf, die erwartete nachhaltige Wirkung für das Quartier, das Gesamtbudget und die Verwendung der Gelder begründet werden. Ebenso sollen die Bewerber*innen angeben, welchen Eigenanteil sie zu leisten vermögen. Steuerbegünstigte Körperschaften müssen ihren aktuellen Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer in Kopie vorlegen.

Eine Jury berät und entscheidet über die eingegangenen Bewerbungen.
Sind die Kriterien erfüllt und hat die Jury einen Beschluss über eine Auszeichnung gefasst, wird der Betrag nach Vorlage der Mittelanforderung ausgezahlt. Alle Bewerber*innen erhalten spätestens sechs Wochen nach der jeweiligen Bewerbungsfrist eine Rückmeldung.

Zum Nachweis der Fördermittel reichen steuerbegünstigte Körperschaften folgende Unterlagen beim Stiftungsnetzwerk Ruhr ein:

  • Übersicht über die Verwendung der Mittel mit Bestätigung der ordnungsgemäßen Verwendung und der Aufbewahrung der entsprechenden Originalbelege entsprechend der gesetzlichen Fristen,
  • Sachbericht ggf. mit Fotodokumentation
  • Zuwendungsbestätigung

Alle anderen Empfänger*innen der Auszeichnung reichen folgende Unterlagen beim Stiftungsnetzwerk Ruhr ein:

  • Übersicht über die Verwendung der Mittel mit Bestätigung der ordnungsgemäßen Verwendung
  • Sachbericht ggf. mit Fotodokumentation
  • Originalbelege sind von nicht steuerbegünstigten Körperschaften vorzulegen

5. Gremium

Für die Entscheidung über Bewerbungen ist eine Jury (5-7 Personen) zuständig. Diese setzt sich zusammen aus z. B. einem Lenkungskreismitglied, vier fördernden Mitgliedsstiftungen und zwei Expert*innen.

Die koordinierende Stelle ist die Ehrenamt Agentur Essen e. V. (EAE).